Eine CT-gestützte Infiltrationsbehandlung wird u.a. bei bestimmter örtlicher oder fortgeleiteter Schmerzsymptomatik angewendet.
In Abhängigkeit vom Ort Ihrer Beschwerden wird nach örtlicher Betäubung eine Hohlnadel an die entsprechende Stelle Ihres Körpers vorgeführt. Mit dem bildgebenden Verfahren (CT) kontrollieren wir, ob sich die Punktionsnadel auf dem richtigen Weg befindet und die Nadelspitze exakt den Zielort erreicht hat. Nach der Behandlung kann es – ähnlich wie bei zahnärztlichen Einspritzungen – zu einer zeitlich begrenzten Taubheit und Schwäche in der vom umspritzten Nerven versorgten Körperregion kommen.
Eine absolute Risikofreiheit kann kein Arzt für seine Maßnahmen garantieren. Selbst kleine Zwischenfälle können, wie jeder weiß, bei einer Verkettung unglücklicher Umstände zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Ernste Komplikationen, wie z.B. Blutung, Infektion oder Verletzung von Organen, die eine weitere Behandlung notwendig machen, sind bei diesem Eingriff extrem selten.
Sehr geehrte(r) Patient(in),
der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) hat mit Wirkung zum 01.04.2013 beschlossen, die Kosten für die CT-gesteuerte Schmerztherapie für GKV-Patienten als Kassenleistung nur noch unter strengen Voraussetzungen zu übernehmen.
Dazu ist es nötig, dass die Überweisung zur CT-gesteuerten Schmerztherapie oder Facettentherapie oder periradikulären Therapie von einem Arzt durchgeführt wird, der spezielle Qualifikationen zur schmerztherapeutischen Versorgung besitzt
(Quelle: Dtsch Arztebl 2012; 109(51-52): A-2604 / B-2136 / C-2088; www.aerzteblatt.de).
Somit ist die Durchführung o.gen. Therapie als Kassenleistung ab 01.04.2013 nur nach Vorlage eines Überweisungsscheines von einem entsprechend schmerztherapeutisch qualifizierten Arzt möglich.
Dass es durch diese Neuregelung für GKV-Patienten zu einer Erschwerung des Zugangs zu CT-gestützten schmerztherapeutischen Leistungen und auch zu verlängerten Wartezeiten auf eine Therapie kommen wird, ist hiermit leider vorprogrammiert. Wir bedauern diese Neuregelung außerordentlich. Leider sind wir als von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Ärzte gezwungen, uns an diesen Beschluss zu halten. Bedauerlicherweise gibt es nur wenige Ärzte, die diese schmerztherapeutische Qualifikation besitzen, eine Zusammenstellung der zur Zeit entsprechend qualifizierten Ärzte im Großraum Dresden können Sie in unserer Praxis erhalten. Alternativ ist auf Zuweisung von anderen, nicht speziell schmerztherapeutisch tätigen Ärzten eine CT-gestützte Schmerztherapie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) möglich. Die Kosten hierfür sind jedoch selbst zu tragen und werden Ihnen – wenn gewünscht – auf einem gesonderten Informationsblatt mitgeteilt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Bitte sprechen Sie uns an!